Daewoo 20 kVA Diesel-Generator – 20,0 kVA (Fabrikneu)

Einzelabnahme / Endkundenpreis (B2C): CHF 4'990.– (inkl. 8,1% MwSt. & kostenloser Speditionslieferung frei Bordsteinkante)
Ideal für Eigenheimbesitzer und Landwirte zur direkten Blackout-Vorsorge.

Großhandels-Konditionen für Wiederverkäufer, Gewerbe & Export

B2B-Mengenstaffel (Preise exkl. MwSt.)

  • 1 Stück (Muster / Einzelabnahme): CHF 4'150.– / Stk. 
  • Ab 3 Stück: CHF 3'650.– / Stk. (Sie verdienen immer noch ca. CHF 1'150.– netto pro Gerät)
  • Ab 5 Stück (Großabnahme): CHF 3'450.– / Stk. (
  • Alle Preise netto, zzgl. Schweizer MwSt. und Logistikpauschale.
  • 🚚 Skalierbare Logistik: Einzel- oder Sammeltransport per Spedition inklusive Hebebühnen-Entladung (frei Bordsteinkante).
  • 🛡️ Garantie-Abwicklung über uns: 12 Monate Materialgarantie. Defekte Teile werden von uns kostenlos  nachgeliefert – Sie übernehmen nur den Einbau bei Ihrem Kunden.
  • 📑 Rechtssicherer Import: Sie erhalten eine ordentliche Schweizer B2B-Rechnung mit ausgewiesener MwSt. für Ihren Vorsteuerabzug.

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📑 Wichtiger Hinweis zu den Schweizer Abgas- und Nutzungsvorschriften (BAFU / LRV)
Beim Betrieb von Dieselaggregaten in der Schweiz müssen die strengen Vorgaben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) beachtet werden.
Der Daewoo 20kVA heavy Duty verfügt über einen äusserst robusten und wartungsarmen Dieselmotor ohne Partikelfiltersystem und besitzt daher keine "Stage V"-Zertifizierung für den mobilen Dauereinsatz.
Für Sie als Schweizer Käufer bedeutet dies konkret:
✅ 1. Zulassung als stationäre Notstromanlage (Netzersatzanlage) – Völlig legal
Der Gesetzgeber unterscheidet in der Schweiz strikt zwischen mobilen Maschinen und stationären Anlagen. Wenn Sie den Generator als ortsfeste Notstromversorgung / Netzersatzanlage (z. B. fest installiert in einem Gebäude, einer Scheune oder auf einem Betriebsgelände zur Absicherung bei Blackouts) nutzen, greifen die mobilen Stage-V-Einschränkungen nicht.
  • Regelung: Gemäss Anhang 2 Ziff. 827 LRV gelten Anlagen, die ausschliesslich der Notstromversorgung dienen und eine maximale jährliche Betriebszeit von 50 Stunden (für Testläufe und echte Notfälle) aufweisen, als klassische Notstromgruppen. Der Betrieb ist in dieser Form in der Schweiz vollkommen legal und zulässig.
❌ 2. Einschränkung für den mobilen Dauereinsatz
Das Gerät darf nicht als mobile, täglich im Dauereinsatz befindliche Stromquelle genutzt werden (z. B. im gewerblichen Dauereinsatz auf Baustellen oder bei mobilen Grossveranstaltungen). Für diesen spezifischen Verwendungszweck schreibt das BAFU zwingend Motoren der Abgasstufe V mit geschlossenen Partikelfiltersystemen vor.
💡 Unser Tipp für die Installation:
Planen Sie den Generator als automatische oder manuelle Notstromversorgung für Ihre Liegenschaft ein, lassen Sie den Anschluss zwingend durch einen konzessionierten Schweizer Elektroinstallateur ausführen. Dieser kümmert sich auch um die einfache Anmeldung beim örtlichen Verteilnetzbetreiber (VNB).